AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der STORE ROOM GMBH

Allgemeine Geschäfts-bedingungen der Store Room GmbH

Stand April 2021

1. Anwendungsbereich

1.1 Die STORE ROOM GMBH, FN 500296 f, Heinrich Bablik-Straße 17, 2345 Brunn am Gebirge („Anbieter“) bietet über die Website storeroom.at an, Gegenstände in besonders gesicherten und durch Smartphone-App verwaltbare Lagerabteile in Verwahrung gemäß den Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) zu übernehmen. Im Rahmen des online-Buchungsprozesses wird ein Verwahrvertrag geschlossen.

1.2 Diese AGB gelten für alle derartigen Verwahrverträge („Vertrag“), die vom Anbieter mit dem Kunden abgeschlossen werden. Als „Kunde“ wird der Vertragspartner des Anbieters bezeichnet.

2. Registrierung und Vertragsabschluss

2.1 Der Kunde muss sich auf der Website registrieren und ein Konto mit seinen Daten erstellen. Dieses Konto wird mit einem Passwort geschützt, welches der Kunde selbst bestimmt. Der Kunde ist für die sichere Verwahrung dieses Passworts, bzw. für alle Folgen einer bewussten Weitergabe oder einer unautorisierten Verwendung höchstselbst verantwortlich und nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass in diesem Fall der Anbieter von jeglicher Haftung entbunden ist.

2.2 Der Kunde hat alle Änderungen seiner Daten zeitnah bekannt zu geben.

2.3 Die auf der Website vom Anbieter angebotenen Leistungen verstehen sich als Aufforderung zum Angebot und sind daher für den Anbieter nicht verbindlich. Mit der Abgabe seiner Bestellung über die Website gibt der Kunde gegenüber dem Anbieter ein verbindliches Angebot zu den Bedingungen dieser AGB ab. Der Vertrag kommt zustande, sobald der Anbieter dem Kunden auf dessen, im Konto hinterlegte E-Mail-Adresse, eine Buchungs-Bestätigung übermittelt.

3. Leistungsbeschreibung der Dienstleistung

3.1 Der Anbieter übernimmt die zu verwahrenden Gegenstände entsprechend der Buchung des Kunden in ein Abteil, das ausschließlich zu Lager- bzw. Verwahrzwecken bestimmt ist, in Obsorge.

3.2 Das Entgelt inkludiert darüber hinaus folgende Leistungen:

– Die Zur-Verfügung-Stellung einer Smartphone Applikation, eines Kunden-Konto, die Wartung und kontinuierliche Weiterentwicklung derselben.

– Rund um die Uhr Zugang zum Abteil mittels Smartphone Applikation (vorbehaltlich 8.1. und 8.3.)

– Die Möglichkeit den Zugang an unbegrenzt viele Personen weiterzugeben und die erteilten Zugangsrechte zu verwalten.

– Schutz vor Einbruch und Diebstahl, insbesondere durch Zutrittssystem, digitale Zutrittskontrolle und vollständige Videoüberwachung durch den Anbieter

– Sensorüberwachung von Luftfeuchtigkeit und Temperatur, bzw. garantierte Frostsicherheit

– Reinigung der Bewegungsflächen und der Ladezone nach Bedarf und Ermessen des Anbieters

– Unlimitierte Beratungsleistungen zu korrekter Verpackung bzw. Lagerung, der Wahl der optimalen Lagergröße, Vermittlung von – Dienstleistungen aus den Bereichen Verpackung, Transport und Entsorgung

– Durchführung von Besichtigungen vor Ort am Standort oder remote zur Vorbereitung eines Abteilwechsels oder eines Zusatzabteils

– Unlimitierte Kundendienstleistungen (Unterstützung bei Buchung, Abteilwechsel, Kündigung, Fragen zur Abrechnung, Periodenwechsel, technischer Support, Einweisung und Hilfe bei der Nutzung von Smartphone Applikation und online Kundenkonto).

4. Vertragsdauer

4.1 Der Vertrag wird auf die im Vertrag geregelte Dauer befristet abgeschlossen und endet automatisch mit Ende der Laufzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Kunde muss vor Ende der Laufzeit die Räumung des Abteils vornehmen und diese rechtzeitig schriftlich oder im Kundenkonto bekanntgeben.

4.2 Räumt der Kunde mit Vertragsende nicht, wird der Vertrag um die ursprüngliche Vertragsdauer verlängert, so der Kunde keine andere angebotene Vertragsdauer auswählt, um welche sich der Vertrag dann folglich verlängert.

4.3 Ist der Kunde mit Zahlungspflichten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag in der Höhe von zumindest eines 4-Wochenbetrags für mehr als 60 Tage in Verzug, so endet der Vertrag automatisch ohne Erfordernis einer Kündigung.

4.4 Der Anbieter ist berechtigt, den Vertrag vor Ablauf der vereinbarten Dauer aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung aufzukündigen; solche Gründe sind insbesondere die Verletzung wesentlicher Vertragsbedingungen, insbesondere der in Punkt 10 (zulässige Nutzung) und in Punkt 14 (Abtretung) getroffenen Regelungen, sofern der Kunde die Vertragsverletzung trotz Mahnung und Setzung einer angemessenen Nachfrist seitens des Anbieters nicht beseitigt sowie die Einstellung der Geschäftstätigkeit des Anbieters.

5. Entgelt, Zurückbehaltungsrecht des Anbieters

5.1 Der Kunde hat das im Vertrag geregelte Entgelt zuzüglich Umsatzsteuer in der gesetzlichen Höhe an den Anbieter zu zahlen. Das Entgelt ist mit dem ersten Tag der Buchungsperiode fällig und mittels Bankeinzug oder Kreditkarte zu bezahlen. Der Kunde hat im Falle der berechtigten vorzeitigen Auflösung des Vertrages keinen Anspruch auf Rückzahlung des Entgelts oder eines Teiles davon.

5.2 Das Entgelt deckt sämtliche Leistungen des Anbieters wie in diesen Bestimmungen beschrieben ab; weitere Nebenkosten, wie Überwachungsgebühren, Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge, Betriebskosten, Strom, Steuern und öffentliche Abgaben oder sonstige Nebenkosten werden nicht verrechnet

5.3 Die Flächenangaben zu den Lagerabteilen dienen zur Bemessung der Abgeltung für die Obsorgeleistungen des Anbieters und sind daher nur ungefähre Maße. Tatsächliche Abweichungen von den Flächenangaben des Lagerabteils gegenüber den Angaben auf der Website führen nicht zu einer Änderung des Entgelts, sofern diese Abweichung nicht mehr als 20% beträgt.

5.4 Dem Anbieter steht ein Zurückbehaltungsrecht an den eingebrachten Sachen zu. Ist der Kunde mit Zahlungen im Verzug, kann der Anbieter dem Kunden den Zutritt zum Gelände und/oder zum Lagerabteil solange verweigern, bis der Rückstand vollständig beglichen ist. Das entbindet den Kunden nicht davon, offene Forderungen des Anbieters zu begleichen. Für den Fall des Zahlungsverzuges des Kunden sind Bearbeitungsgebühren von € 5,50 (z.B. Verfassung von Mahnschreiben) und Verzugszinsen in Höhe von 12% per anno vereinbart. Ebenso sind vom Kunden etwaige Betreibungskosten (z.B. Inkassokosten bzw. Kosten für anwaltliche Vertretung) zu tragen.

5.5 Der Kunde hat sämtliche dem Anbieter durch Widerruf oder Nichteinlösung von Lastschriftverfahren entstehende Bankspesen unverzüglich zu ersetzen.

5.6 Die Parteien vereinbaren hiermit ausdrücklich Wertstabilität des Entgelts. Als Ausgangsbasis für die Wertsicherung dient die Zahl des Index zum Unterzeichnungsdatum. Die sich aufgrund einer Änderung des Index ergebende Zahl bildet jeweils die neue Ausgangsbasis zur Errechnung weiterer Valorisierungen. Die Zahl wird jeweils zum Ende des Vertragsjahres gemäß den Veränderungen des Index angepasst und ist für das folgende Vertragsjahr gültig. Als Index gilt der Verbraucherpreisindex 2015, wie durch STATISTIK AUSTRIA Bundesanstalt Statistik Österreich verlautbart. Sollte der Verbraucherpreisindex nicht mehr verlautbart werden, so tritt an seine Stelle der Index, der diesem am ehesten entspricht. Ein Absinken des Entgelts unter den vertraglich vereinbarten Betrag wird ausgeschlossen.

6. Kaution

6.1 Der Kunde hat dem Anbieter spätestens bei Übergabe des Lagerabteils eine Kaution als Sicherheit für alle Ansprüche aus dieser Vereinbarung einschließlich Schadenersatz zu leisten. Durch Inanspruchnahme verbrauchte Kaution oder Kautionsteile sind vom Kunden unverzüglich zu ergänzen.

6.2 Die Kaution wird dem Kunden binnen 4 Wochen nach Rückstellung des von den Fahrnissen geräumten Lagerabteils und nach Begleichung aller Forderungen aus dieser Vereinbarung ohne Zinsen rückerstattet.

7. Aufrechnungsverbot

7.1 Es ist dem Kunden nicht gestattet, allfällige Ansprüche seinerseits gegen die Ansprüche des Anbieters unter dieser Vereinbarung oder sonst aufzurechnen oder Abzüge von geschuldeten Zahlungen zu machen. Der Kunde hat kein Zurückbehaltungsrecht oder Sicherungsrecht.

8. Zutrittsbestimmungen

8.1 Der Kunde und gemäß Punkt 8.2. legitimierte Personen haben während der Öffnungszeiten Zutritt zum Gelände und zum Lagerabteil. Die Öffnungszeiten können vom Anbieter mit vorheriger 14-tägiger Ankündigung auf der Website oder mittels Aushang im Eingangsbereich angepasst werden, ohne dass der Kunde daraus Rechtsfolgen ableiten kann, sofern dies nicht zu einer unzumutbaren Einschränkung des Kunden führt. Änderungen, die aufgrund von behördlichen Vorgaben erforderlich werden, sind jedenfalls zumutbar.

8.2 Der Zutritt zum Gelände und zum Lagerabteil ist grundsätzlich nur dem Kunden gestattet. Andere Personen können das Gelände in Begleitung des Kunden oder mit einer schriftlichen und/oder digitalen Legitimation betreten. Der Anbieter kann von jeder Person, die das Gelände betreten möchte, eine Legitimation verlangen, bzw. diese prüfen und falls diese nicht vorgewiesen werden kann, die Person des Geländes verweisen.

8.3 Aus vorübergehenden Zutrittsstörungen zum Lagerabteil, etwa wegen Ausfall der Betriebssoftware, oder aus Störungen der Energieversorgung kann der Kunde keine Ansprüche ableiten. Der Anbieter wird sich jedoch bemühen, den Zutritt bzw. die Störung rasch zu beheben.

9. Änderung des Lagerabteils

9.1 Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, ist der Anbieter berechtigt, die Obsorge für die eingebrachten Gegenstände in einem anderen als dem ursprünglich verwendeten Lagerabteil auszuüben, welches aber zumindest gleich groß wie das ursprüngliche sein muss. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, das ursprünglich verwendete Lagerabteil binnen zehn Tagen zu räumen und die eingebrachten Gegenstände in das andere Lagerabteil zu übersiedeln. Sollte der Kunde dieser Aufforderung nicht fristgerecht nachkommen, ist der Anbieter berechtigt, auf Kosten und Risiko des Kunden das Lagerabteil zu öffnen und die eingebrachten Gegenstände zu übersiedeln. In diesem Falle bleiben sämtliche Konditionen des Vertrages aufrecht.

10. Zulässige Nutzung

10.1 Der Kunde ist berechtigt, das Lagerabteil ausschließlich zur Lagerung/ Verwahrung von ungefährlichen Gegenständen, die entweder in seinem Eigentum stehen oder über die er verfügungsbefugt ist, zu verwenden. Eine Nutzung des Lagerabteils als Lager im Zuge einer Delogierung ist ausdrücklich untersagt.

10.2 Einbringen folgender Gegenstände ist ausdrücklich verboten:

– Wertgegenstände, wie Bargeld, Sparbücher, Schmuck, Wertpapiere;

– Lebensmittel und verderbliche Waren, sofern diese nicht so verpackt sind, dass sie gegen einen Befall geschützt sind, keine Schädlinge anziehen und selbst im Falle des Verderbens keinerlei Auswirkungen auf das Betriebsgebäude des Anbieters oder von anderen Kunden eingebrachte Gegenstände haben können;

– Jede Art von Lebewesen (tot oder lebendig);

– Gegenstände, die üblichen Temperatur- und Luftfeuchtigkeitsschwankungen nicht standhalten;

– Gegenstände und Materialien, welche durch störende Gerüche, Rauch, Lärm oder andere Emissionen den Anbieter oder Dritte beeinträchtigen können;

– Gefährliche Gegenstände, insbesondere leicht entflammbare Materialen (Gase, Farben, Benzin, Öl, Lösungsmittel); Waffen, Munition, Sprengstoff und andere explosive Stoffe; Chemikalien, radioaktive Materialien, biologische Kampfstoffe, Giftmüll, Asbest oder sonstige potentiell gefährliche Materialien;

– Abfallstoffe, wie etwa Sondermüll;

– alle Gegenstände oder Stoffe, deren Besitz nach den gültigen Rechtsvorschriften nicht allgemein gestattet ist;

– alle Gegenstände, die geeignet sind, den Betrieb des Anbieters und/oder den anderen Kunden Schaden zufügen können.

10.3 Pro Quadratmeter Lagerfläche darf ein Höchstgewicht von 500 kg nicht überschritten werden. Der Kunde hat sich über die maximale Traglast der Lastenaufzüge (derzeit 2.000kg) zu erkundigen und diese einzuhalten.

10.4 Jede andere Nutzung des Lagerabteils ist untersagt. Insbesondere darf das Lagerabteil nicht zu Wohnzwecken, geschäftlichen Zwecken oder zur Durchführung von Arbeiten, Veranstaltungen aller Art oder sonst als Aufenthaltsraum; als Postadresse oder Unternehmenssitz; zu jeglicher Tätigkeit, die die Versicherungsbedingungen verletzt sowie zu jeglicher Tätigkeit, durch welche andere Kunde oder der Anbieter gestört oder beeinträchtigt werden könnten, verwendet werden.

10.5 In den Gebäuden gilt absolutes Rauchverbot. Verstößt der Kunde oder ihm zuzurechnende Personen (wie insbesondere Personen, welche vom Kunden digitale Zugangsrechte erteilt bekommen haben, Angestellte und sonstige Mitarbeiter, Kunden, Besucher, usw.) trotz einmaliger Mahnung weiter gegen das Rauchverbot so hat der Kunde pro Verstoß eine verschuldensunabhängige Pönale in Höhe von Euro 200, im Wiederholungsfall von Euro 400 pro Verstoß an den Anbieter zu zahlen.

10.6 Jegliche baulichen oder sonstigen Veränderungen am Lagerabteil sind verboten und dürfen nur nach der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters im jeweiligen Einzelfall durchgeführt werden. Dazu gehört auch jegliche Befestigung an den Wänden, Decken oder Böden, oder die Anbringung von Farbe. Der Anbieter kann diese Zustimmung auch ohne Angabe von Gründen verweigern; eine erteilte Zustimmung entbindet den Kunde nicht von der Pflicht, bei Beendigung des Nutzungsvertrages den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen. Genehmigte Investitionen gehen entschädigungslos in das Eigentum des Anbieters über.

10.7 Der Kunde hat die Brandschutzordnung und die diesbezüglichen behördlichen Auflagen (max. Brandlast) einzuhalten. Der Kunde bestätigt, vom Anbieter über die einschlägigen Bestimmungen ausreichend informiert zu sein; bei Zweifeln über die Zulässigkeit der Einlagerung bestimmter Güter hat sich der Kunde schriftlich beim Anbieter zu erkundigen.

10.8 Der Kunde hat den Anbieter hinsichtlich aller Ansprüche, die sich aus der Verletzung dieses Vertrags ergeben können, insbesondere, aber nicht ausschließlich, hinsichtlich Ansprüche der Kunden, für die in benachbarten Abteilen verwahrt wurde, sowie hinsichtlich öffentlich-rechtlicher Auflagen, schad- und klaglos zu stellen.

10.9 Der Kunde ist für Verschmutzungen jeder Art der Freiflächen durch ihn oder ihm zuzurechnende Personen verantwortlich. Im Fall des Zuwiderhandelns trotz Mahnung des Anbieters hat der Kunde eine verschuldensunabhängige Pönale in Höhe von Euro 200 pro Verstoß, im Wiederholungsfall von Euro 400, an den Anbieter zu zahlen. Die Geltendmachung von darüber hinaus anfallenden Reinigungskosten bleibt davon unberührt.

11. Betreten des Lagerabteils Durch den Anbieter

11.1 Als Obsorgeverpflichteter ist der Anbieter verpflichtet, die Sicherheit der eingebrachten Gegenstände der Kunden zu gewährleisten. Der Anbieter ist daher berechtigt, zur Gewährleistung der Sicherheit Lagerabteile von Kunden zu öffnen und zu betreten. Mit Ausnahme der Fälle von Gefahr im Verzug und des Punkts 11.4., wird der Anbieter die Kunden mindestens 5 Werktage vor der beabsichtigten Öffnung und Betretung informieren.

11.2 Der Anbieter hat überdies das Recht, das Lagerabteil ohne vorherige Ankündigung zu öffnen und zu betreten, wenn der Anbieter begründet annehmen kann, dass das Lagerabteil gemäß 10.2 verbotene Gegenstände enthält oder der Kunde das Objekt vertragswidrig benutzt.

11.3 Der Kunde ist weiters verpflichtet, die vorübergehende Betretung und Veränderung des Lagerabteils ohne Ersatzanspruch zu dulden, wenn dies zur Beseitigung ernster Schäden des Hauses und zur Durchführung von Erhaltungs- und Verbesserungsarbeiten am Haus oder an benachbarten Lagerabteilen notwendig oder dem Anbieter zweckmäßig erscheint.

11.4 In folgenden weiteren Fällen wird dem Anbieter das Recht eingeräumt ohne vorherige Verständigung des Kunden, das Lagerabteil zu öffnen, zu betreten und das gelagerte Gut zu verbringen bzw. notwendige Veranlassungen zu treffen:

– Begründete Annahme von Lagerung von Gütern die gegen Punkt 10.2 der AGB verstoßen.

– Verwendung des Lagerabteils zu anderen Zwecken als zum vertraglich bedungenen Gebrauch.

– Aufforderung zur Öffnung durch Polizei, Feuerwehr oder jede andere dazu autorisierte Behörde.

12. Haftung

12.1 Der Anbieter sorgt dafür, dass sich das Lagerabteil bei Vertragsbeginn in einwandfreiem Zustand befindet; der Kunde bestätigt diesen Zustand hiermit. Etwaige Beschädigungen oder Verunreinigungen sind dem Anbieter ohne Verzug bei Vertragsbeginn zu melden und schriftlich festzuhalten. Der Anbieter sagt zu, dass das Lagerabteil grundsätzlich zu Verwahrungszwecken gemäß den Bestimmungen und Einschränkungen dieses Vertrags geeignet ist; der Kunde bestätigt dies hiermit. Darüber hinaus wird eine bestimmte Nutzbarkeit oder Beschaffenheit nicht zugesagt.

12.2 Der Anbieter haftet dem Kunden gegenüber für Schäden durch Fremdeinwirkung bis € 2000,- (Haftungssumme). Die Haftungssumme gilt für sämtliche eingebrachte und vom Anbieter übernommene Gegenstände pro Nutzungsvertrag jeweils für die gesamte Laufzeit. Eine mehrfache Maximierung über die Laufzeit des Nutzungsvertrags oder für verschiedene Gegenstände ist daher ausdrücklich nicht möglich. Ersetzt wird im Haftungsfall der Zeitwert (und nicht der Wiederbeschaffungswert). Ausgeschlossen ist die Haftung für Beschädigung oder Verlust bei Elementarereignissen, kriegerische Akten, inneren Unruhen und sonstige Fälle von höherer Gewalt oder Zufall.

12.3 Der Anbieter haftet dem Kunden gegenüber unbeschränkt für Schäden, die diesem durch vorsätzliches oder krass grob fahrlässiges Verhalten der Organe und Mitarbeiter des Anbieters oder sonst dem Anbieter zuzurechnende Personen (§ 1313a ABGB) verursacht wurden. Übrige Schadensersatzansprüche des Kunden gegen den Anbieter sind ausgeschlossen, wobei Personenschäden von dieser Haftungsregelung nicht erfasst sind.

12.4 Die Haftung des Anbieters ist auf den unmittelbaren Schaden beschränkt. Die Haftung für indirekte Schäden oder sonstige Folgeschäden wird ebenso ausgeschlossen, wie die Haftung für entgangenen Gewinn.

12.5 Für jede Beschädigung innerhalb des Lagerabteils und des Geländes ist der Kunde verantwortlich, wenn die Beschädigung durch ihn, seine Angehörigen, Angestellten, Mitarbeitern, Besucher, Lieferanten, Handwerker oder ihm sonst zuzurechnenden Personen verursacht ist.

13. Versicherungsschutz

13.1 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass der Anbieter keine konkrete Kenntnis über den Wert, den Umfang und die Art, der durch den Kunden eingelagerten Gegenstände besitzt und dass diese seitens des Anbieters über die in 12.2. genannte Haftungssumme hinaus keine Haftung besteht.

13.2 Die Lagerung der Gegenstände erfolgt, abgesehen von der in 12.2. beschriebenen, begrenzten Haftung des Anbieters hinaus, auf Risiko des Kunden. Der Kunde ist daher bei Einbringen eines Fahrniswerts über der Haftungssumme verpflichtet, seine Gegenstände auf ihren tatsächlichen Wiederbeschaffungswert zu versichern.

14. Abtretung

14.1 Jede (auch teilweise) Abtretung von Rechten oder Pflichten aus dieser Vereinbarung oder sonstige Weitergabe des Lagerabteils sind untersagt. Davon ausgenommen ist die selbstständige Erteilung von Zutrittsrechten durch den Kunden mittels Smartphone Applikation gemäß Punkt 8.2.

15. Pflichten des Kunden bei Beendigung des Vertragsverhältnisses

15.1 Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der Kunde alle seine Gegenstände aus dem Lagerabteil zu entfernen und dem Anbieter gereinigt und in ordnungsgemäßem Zustand wie bei Vertragsbeginn, jedoch unter Bedachtnahme auf eine durch widmungsgemäße Benützung verursachte gewöhnliche Abnutzung zu übergeben.

15.2 Wenn der Kunde bis zum Ablauf der Kündigungsfrist seine im Lagerabteil zurückgebliebenen Gegenstände nicht entfernt, ist der Anbieter berechtigt, das Lagerabteil zu öffnen, zu betreten und nach seinem Ermessen

– diese Gegenstände zu entfernen und in einem anderen vom Anbieter ausgewählten Lager auf Rechnung des Kunden kostenpflichtig zu lagern,

– oder unter Androhung und Setzung einer angemessenen Nachfrist

– diese Gegenstände namens des Kunden zu verkaufen und den Ertrag nach Abzug aller ausstehenden Ansprüche, Kosten und Aufwendungen für Rechnung des Kunden zu halten oder

– diese Gegenstände zu entsorgen, wenn und soweit die Lagerung und/oder eine freihändige Veräußerung wegen des geringen Wertes und/oder wegen der Verderblichkeit und/oder sonstigem Grund wirtschaftlich nicht zweckmäßig oder möglich ist.

16. Sonstiges

16.1 Das gegenständliche Vertragsverhältnis wird primär durch den Vertrag samt den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und subsidiär durch die einschlägigen Bestimmungen des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB), insbesondere zum Verwahrungsvertrag, geregelt.

16.2 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder unvollstreckbar sein, bleibt der restliche Teil einer solchen Bestimmung und der Vertrag hiervon unberührt und vollständig in Kraft. Unbeschadet vorangehender Bestimmung gilt die ungültige Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder des Vertrages als durch eine Bestimmung ersetzt, die dem Übereinkommen und der Absicht der Parteien am nächsten kommt.

16.3 Wird der Vertrag auf Seiten des Kunden nicht von einem gesetzlichen Vertreter (Geschäftsführer, Vorstand etc.) und/oder einem bzw. mehreren Prokuristen unterzeichnet, dessen/deren Prokura im Zeitpunkt der Unterzeichnung des Vertrages jeweils im Firmenbuch eingetragen ist/sind, verpflichtet sich der Kunde dem Anbieter unaufgefordert einen ordnungsgemäßen schriftlichen Vertretungsnachweis (Vollmacht) der jeweils unterzeichnenden Personen in Kopie zu übermitteln. Andernfalls gilt der Vertrag als nicht zustande gekommen.

16.4 Den Weisungen der Mitarbeiter des Anbieters ist Folge zu leisten und der Kunde nimmt eine eventuelle Hausordnung zur Kenntnis.

16.5 Der Vertrag unterliegt österreichischem Recht. Die Parteien vereinbaren die ausschließliche Zuständigkeit der sachlich zuständigen Gerichte in Wien Innere Stadt.

16.6 Die Parteien verzichten auf die Anfechtung dieses Vertrages wegen Irrtums oder Verkürzung über die Hälfte des wahren Wertes.

16.7 Mündliche oder sonstige Nebenabreden zum Vertrag bestehen nicht. Änderungen des Vertrages einschließlich dieser Bestimmung bedürfen der Schriftform.

17. Belehrung Widerrufsrecht

17.1 Gilt nur für Verträge, die dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz unterliegen:

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, STORE ROOM GMBH, FN 500296 f, Heinrich Bablik-Straße 17, 2345 Brunn am Gebirge, 0800 300 880, info@storeroom.at mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück)

An
STORE ROOM GMBH, FN 500296 f,
Heinrich Bablik-Straße 17,
info@storeroom.at

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*):

Bestellt am (*)/erhalten am (*)

Name des/der Verbraucher(s)

Anschrift des/der Verbraucher(s)

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

Datum

(*) Unzutreffendes streichen

Lagerräume
Montag - Sonntag: 0 - 24h
Rund um die Uhr immer zugänglich
Büro
Mo - Do: 08:00 - 17:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 14:00 Uhr

Bist du unsicher über die benötigte Lagerfläche, den Ablauf der Anmietung oder hast andere Fragen? Kein Problem! Unser kompetentes Team steht dir gerne zur Seite und berät dich umfassend. Zögere nicht und kontaktiere uns jetzt!

Möchtest du unsere Lagerräume vor einer Anmietung persönlich besichtigen und dir vor Ort ein Bild machen?
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