Garagen sind keine Abstellkammern: Warum du aufpassen solltest und welche Alternativen es gibt
Garagen sind keine Abstellkammern – auch wenn sie in vielen Haushalten längst mehr als nur ein Abstellplatz fürs Auto geworden sind. Sie werden zur Werkstatt, zum Hobbyraum oder zur Rumpelkammer umfunktioniert – Kartons, alte Möbel, Winterreifen, Sportgeräte oder ganze Hausratbestände landen regelmäßig dort. Doch was viele nicht wissen: Das ist rechtlich problematisch. Denn Garagen sind laut Bauordnungen der Länder nicht als allgemeine Lagerräume gedacht. Wer dagegen verstößt, riskiert Abmahnungen, Bußgelder oder sogar die Kündigung seines Mietvertrags.
In diesem Blogartikel erfährst du:
was du in deiner Garage wirklich lagern darfst
warum es klare Regeln für Garagen gibt
welche Alternativen es gibt, um dein Zuhause wirklich zu entlasten – ohne rechtliche Risiken.
Warum gibt es Regeln für die Garagennutzung?
Garagen sind zweckgewidmet – sie sollen dazu dienen, Kraftfahrzeuge witterungsgeschützt und sicher abzustellen. Das hat vor allem stadtplanerische und sicherheitsrelevante Gründe: Städte wollen verhindern, dass Fahrzeuge dauerhaft im öffentlichen Raum abgestellt werden. Gleichzeitig soll verhindert werden, dass Feuer- oder Unfallgefahr entsteht, wenn sich brennbare Materialien oder Gerümpel in schlecht belüfteten Räumen ansammeln.
Die Bauordnungen der Bundesländer sind hier ziemlich einheitlich. In der Wiener Bauordnung (§ 117) etwa gilt: Garagen dürfen nur ihrem Zweck entsprechend verwendet werden – also zur Unterbringung von Fahrzeugen und dem unmittelbar dazugehörigen Zubehör. Wer diesen Zweck ändert – etwa durch das Einlagern von Möbeln oder Haushaltsgeräten – handelt rechtswidrig.
Was ist in der Garage erlaubt?
- Sommer- oder Winterreifen
- Wagenheber, Abschleppseil, Werkzeug
- Betriebsstoffe wie Frostschutzmittel, Motoröl (in haushaltsüblichen Mengen)
- Dachboxen oder Fahrradträger
- Fahrrad, Roller oder ein zweites Fahrzeug, wenn Platz ist
- Erlaubt ist alles, was dem Betrieb oder der Wartung des Fahrzeugs dient. Dazu gehören zum Beispiel:
- Voraussetzung: Die Garage muss weiterhin als Fahrzeugstellplatz nutzbar bleiben.
Was darf nicht in der Garage gelagert werden?
- Was nicht erlaubt ist, sind alle Gegenstände ohne direkten Fahrzeugbezug:
- Möbel und Umzugskartons
- Kleidung, Bücher oder Hausrat
- Akten, Elektrogeräte, Geschirr
- Brennholz, Gasflaschen oder Farben
- Fitnessgeräte oder Sportausstattung
- Kühlschränke oder Waschmaschinen
- Dekoration, Gartengeräte oder Baustellenmaterial
Wer seine Garage als Lagerraum nutzt, verstößt gegen die Bauordnung – auch wenn die Tür geschlossen bleibt. Wird das bekannt, drohen Konsequenzen.
Welche Risiken drohen bei Zweckentfremdung?
Die Nutzung einer Garage als Abstellkammer ist kein Kavaliersdelikt. Je nach Fall und Region drohen:
- Abmahnungen vom Vermieter oder der Eigentümergemeinschaft
- Verlust des Stellplatzes oder sogar Kündigung des Mietvertrags
- Bußgelder durch die Baupolizei oder das Bauamt – in Extremfällen bis zu mehreren zehntausend Euro
- Versicherungsprobleme bei Brand oder Schaden – die Versicherung kann Leistungen verweigern
Vor allem bei Eigentumswohnungen oder gemieteten Tiefgaragenplätzen lohnt sich ein genauer Blick in die Teilungserklärung oder den Mietvertrag.
Selfstorage als sichere & legale Alternative
Wenn du in der Garage keinen Platz schaffen darfst – was dann? Die Lösung heißt: Selfstorage. In unseren temperierten Lagerräumen kannst du genau die Dinge unterbringen, die in der Wohnung keinen Platz finden, aber sicher und geschützt gelagert werden sollen.
Ob Umzugskartons, Sportgeräte, Gartenmöbel oder saisonale Deko – bei STORE ROOM bekommst du saubere, sichere und flexibel nutzbare Lagerabteile ab 1 m².
Vorteile gegenüber einer Garage:
- Keine rechtlichen Risiken
- Temperierter, trockener Raum – ideal für empfindliche Gegenstände
- 24/7 digitaler Zugang per App
- Flexible Laufzeiten & Größenanpassung
- Sicherheitsstandard mit Kameraüberwachung & Zugangskontrolle
Du kannst jederzeit deine Lagergröße ändern oder deine Miete kündigen – ganz ohne langfristige Bindung oder versteckte Kosten.
Selfstorage als clevere und sichere Lagerlösung
Auch wenn es verlockend ist: Deine Garage ist kein Kellerersatz.
Was auf den ersten Blick praktisch wirkt – Möbel, Umzugskartons oder Sportgeräte einfach in der Garage zu verstauen – kann schnell zum Risiko werden. Denn wer Hausrat oder persönliche Gegenstände ohne direkten Fahrzeugbezug dort lagert, verstößt gegen geltende Bauvorschriften und riskiert ernste Konsequenzen: von Abmahnungen über Bußgelder bis hin zum Verlust des Mietvertrags oder der Versicherungsleistung im Schadensfall.
Die clevere Lösung: ein Selfstorage-Abteil bei STORE ROOM. Dort lagerst du deine Sachen trocken, sicher und ganz legal – ob saisonale Deko, Akten, Sportausstattung oder Haushaltsgegenstände. Gleichzeitig schaffst du Ordnung in deinen eigenen vier Wänden, ohne Kompromisse bei Platz oder Sicherheit einzugehen.
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So bleibt deine Garage ein Stellplatz – und dein Zuhause ein Wohlfühlort.
